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Gemäß dem seit 1. Juli 2018 neu in der EU geltendem Reiserecht finden Sie nachfolgend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, getrennt nach der von Ihnen gebuchten Reiseart – Hotel oder Kreuzfahrt (Seereisen) - aufgeführt.

 

Bitte scrollen Sie entsprechend auf der Seite nach unten. Alternativ laden Sie mit oben genanntem Link die AGB als PDF herunter. 

 

I.Hotelunterkünfte: Allgemeine Geschäftsbedingungen

II.Seereisen: Allgemeine Vermittlungsbedingungen

 

Hotelunterkünfte: Allgemeine Geschäftsbedingungen von MOREPEP

 

MOREPEP in Style bietet dem Kunden touristische Einzelleistungen/Hotelunterkünfte auf Basis der nachfolgenden Geschäftsbedingungen an. 

 

1. Anwendungsbereich

1.1 Alle von MOREPEP angebotenen Reiseleistungen sind zu den von MOREPEP genannten Sonderkonditionen ausschließlich für Personen gültig, die hauptberuflich für Reiseveranstalter, Reisebüros, Airlines oder andere touristische Unternehmen tätig sind. Der Reiseanmelder muss sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis bei einem touristischen Unternehmen befinden oder selbständig in Vollzeit in der Touristik tätig sein (siehe unten, Kreis der Berechtigten*). Der Nachweis der Vollzeit-Selbständigkeit muss schriftlich (Gewerbeschein/HR-Eintrag) erfolgen und zusätzlich den Nachweis einer aktiven Tätigkeit (z. B. Angebots- oder Service-Ausschreibung auf einer aktuell verwendeten Website) beinhalten. 

1.2 Eine entsprechende Legitimation oder Arbeitsbestätigung (Firmen-, Expedientenausweis mit Lichtbild und Gültigkeitsdatum, Vollmitgliedsausweis eines touristischen Verbandes etc.) ist bei Registrierung im Kundenkonto zu hinterlegen. Reisende sind verpflichtet, sich jederzeit auf Verlangen des Leistungsträgers entsprechend zu legitimieren und den Originalnachweis vorzulegen. Wenn sich der Reisende vor Ort nicht ordentlich legitimieren kann, kann dies ggf. zu einer Nachbelastung zum gewöhnlichen Tarif ohne Sonderkondition bis hin zum Leistungsausschluss führen. MOREPEP und ihre Leistungsträger behalten sich vor, bei unzureichender oder vorgetäuschter Legitimation zum Zeitpunkt des Reiseantritts, Buchungen auch nach bereits erfolgter Bestätigung kostenpflichtig zu stornieren und haben insoweit ein Sonderkündigungsrecht wegen Täuschung. 

1.3 Unberechtigte Nutzung: MOREPEP behält sich ausdrücklich vor, die zur Registrierung gemachten Angaben zu überprüfen und bei Zuwiderhandlung sowie Vorspiegelung falscher Tatsachen entsprechende rechtliche Maßnahmen gem. § 263 StGB einzuleiten. Eine vorsätzliche, unberechtigte Nutzung der Sonderkonditionen kann im Einzelfall strafrechtlich verfolgt werden und kann auch Arbeitgeber betreffen, die unberechtigten Dritte (Geschäftspartner, Freunde, Bekannte etc.) Zugang zu den Angeboten von MOREPEP verschaffen. 

1.4 MOREPEP haftet nicht für falsche oder fehlerhafte, vom Kunden hinterlegte persönliche Daten (z. B., Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) und die dadurch entstehenden Beeinträchtigungen und (finanzielle) Nachteile. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen der persönlichen Daten unverzüglich mitzuteilen und/oder diese im Kundenprofil auf www.morepep.com selbstständig zu aktualisieren. 

1.5 Die hier veröffentlichten Sonderkonditionen dürfen gegenüber Dritten, die nicht dem unten genannten Nutzerkreis angehören, nicht kommuniziert werden. 

1.6 Überbuchung: Alle ausgewiesenen Preise sind ausdrückliche Sonderkonditionen für Touristiker*. Alle Hotels aus dem Portfolio von MOREPEP behalten sich daher ausdrücklich vor, in seltenen Fällen der Überbuchung voll zahlende Gäste bevorzugt zu beherbergen. Der Kunde erklärt sich bereit, aus einer wegen solcher Überbuchungsfälle eventuell notwendigen Umbuchung in eine gleich- oder höherwertige Unterkunft und die daraus resultierende Abhilfe keinen Reisemangel zu begründen.

1.7 Ausgewiesene Rabatte gelten ausschließlich auf den Logispreis und nicht auf Verpflegungsleistungen. Annahmeschluss für Angebote mit Sonderbedingungen (Frei-Nächte, Rabatte o. Ä.) ist 18 Uhr des jeweiligen Geltungstages. Die in der Ausschreibung genannten Vorausbuchungsfristen bei speziellen Angeboten gelten ausnahmslos und sind nicht veränderbar. Die in manchen Orten erhobene Touristensteuer ist direkt bei Abreise vor Ort zu zahlen. 

1.8 Die Preisberechnung für Kinder erfolgt auf der Basis des Alters am Abreisetag. Die genannte maximale Personenanzahl (Erwachsene und Kinder) in der Zimmerausschreibung ist bindend. Der Kunde ist für die korrekte Hinterlegung des Alters der Reisenden verantwortlich. 

 

2. Anmeldung und Buchungsbestätigung, Zahlung

2.1 Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde MOREPEP den Abschluss des Vertrages über die einzelne touristische Leistung verbindlich auf Basis der Leistungsbeschreibung und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Es wird empfohlen, hierzu das Anmeldeformular aus der Online-Reservierung (Zugang wird elektronisch bestätigt) zu verwenden. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch MOREPEP zustande, über den der Kunde durch die Buchungsbestätigung informiert wird. 

2.2 Die Zahlung erfolgt nach Erhalt der Buchungsbestätigung wahlweise mit Kreditkarte (Mastercard/Visa) oder Überweisung. Die Zahlung des Gesamtbetrages ist bei der Zahlart „Überweisung“ bis 28 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei kurzfristiger Buchung innerhalb von 4 Wochen vor Anreise ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Der Kunde entnimmt der Buchungsbestätigung das Konto, auf das er den Reisepreis überweist. Bei Zahlung mit Kreditkarte ist aufgrund des Sondertarifes die Zahlung sofort fällig. 

Kurzfristige Reisebuchungen bis 7 Tage vor Anreise sowie Buchungen von Kunden mit Wohnsitz außerhalb von Deutschland können generell nur mit Kreditkarte gezahlt werden. 

Der fällige Betrag Kosten und Gebühren für zurückgewiesene Kreditkarten-Zahlungen oder Rückbuchungen, welche nicht auf ein Verschulden von MOREPEP beruhen, werden dem Reiseanmelder pro Transaktion mit € 15,00 berechnet. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort zur Zahlung fällig. 

2.3 Werden die fällige An- oder Restzahlung trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Kunden nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist MOREPEP berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten nach 3.2 zu belasten. 

 

3. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Reiseabbruch

3.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Leistungen vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei MOREPEP. 

3.2 MOREPEP hat Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung nach ihren Rücktrittsbedingungen für ihre getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen und hat die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Beherbergungsleistung in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:

 

Bis 28. Tag vor Aufenthaltsbeginn:                           20 %

vom 27. Tag bis 14. Tag vor Aufenthaltsbeginn:         40 %

vom 13. Tag bis 8. Tag vor Aufenthaltsbeginn:           60 %

vom 7. Tag bis 1. Tag vor Aufenthaltsbeginn:             90 %

am Tag des Aufenthaltsbeginns

 und bei Nichterscheinen (no-show):                         95 % 

Dem Kunden ist stets unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweils berechneten Pauschalen entstanden ist. 

3.3 Bei Umbuchungen werden bis 30 Tage vor Reiseantritt pauschal € 50,00 Bearbeitungsgebühr pro Buchung erhoben. Ab 30 Tage vor Reiseantritt werden alle Umbuchungen als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung behandelt. Alle Buchungsänderungen müssen schriftlich an MOREPEP erfolgen. 

3.4 Bei Abbruch der Reise vor Ort und vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder anderen Gründen besteht kein Anspruch auf eine vollständige oder anteilige Rückerstattung von nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen. 

 

4. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden

4.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich und noch vor Ort gegenüber MOREPEP anzuzeigen und dort, um Abhilfe zu ersuchen. MOREPEP kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Sie kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.

 

4.2 Wird eine Leistung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet MOREPEP innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe zu setzender, angemessener Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von MOREPEP verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. 

 

5. Haftung des Veranstalters, Beschränkung der Haftung

MOREPEP haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MOREPEP nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen MOREPEP ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MOREPEP. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

 

6. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 

 

7. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde MOREPEP zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet, soweit es für die Vertragserfüllung mit dem Kunden und die Kundenbetreuung erforderlich ist. MOREPEP hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO ein und informiert den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme in ihren datenschutzrechtlichen Hinweisen über die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Daten werden nur an berechtigte Dritte im Rahmen der Zulässigkeit nach den genannten Normen weitergegeben, die zur Durchführung des Vertrages die Daten benötigen. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die bei MOREPEP gespeicherten Daten abzurufen, hierüber Auskunft zu verlangen, sie zu ändern oder zu löschen. Die Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt, wenn der Kunde seine Einwilligung zur Speicherung widerruft, wenn die Daten für MOREPEP zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Der Kunde hat alle sich aus der Datenschutzerklärung ergebenden Rechte nach Art. 15 bis 20, 77 DSGVO. Sofern personenbezogenen Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse accounting@morepep.com mit einer E-Mail MOREPEP kontaktieren und von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen sowie der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Einzelheiten zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von MOREPEP auf ihrer Internetseite, auf die ausdrücklich verwiesen wird, ebenso aus dem Datenschutzhinweis, der bei Buchung angeklickt wird. 

 

8. Schlussbestimmungen, Hinweise

8.1 Auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und MOREPEP ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von MOREPEP vereinbart. 

8.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. 

8.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bereit, die der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr findet. MOREPEP nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

 

Veranstalter:

mor(e)pep inStyle GmbH & Co. KG

Rüssend 31

27367 Reeßum-Taaken

 

Amtsgericht Walsrode

Handelsregister HRA 205378

 

vertreten durch:

morepep inStyle Verwaltung GmbH

Amtsgericht Walsrode

Handelsregister HRB 212032

 

diese vertreten durch:

den Geschäftsführer Erwin O.G. Blase

Tel:  +49-4264-3929293

E-Mail: accounting@morepep.com

www.morepep.com

USt.-ID: DE 105 5020 0982

 

  • Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Angebot touristischer Einzelleistungen
  • Haftpflichtsicherung: HDI, Travelsafe Gmbh; Herr Karl-Heinz Hess
  • Räumlicher Geltungsbereich: weltweit

 

Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe 8.1 dieser AGB).

 

 

 II. Seereisen: Allgemeine Vermittlungsbedingungen von MOREPEP

 

MOREPEP Vermittlung („MOREPEP“) vermittelt Seereisen als Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter nach § 651v BGB auf Basis der nachfolgenden Allgemeinen Vermittlungsbedingungen. 

 

1. Anwendungsbereich

1.1 Alle von MOREPEP angebotenen Reiseleistungen sind zu den von MOREPEP genannten Sonderkonditionen ausschließlich für Personen gültig, die hauptberuflich für Reiseveranstalter, Reisebüros, Airlines oder andere touristische Unternehmen tätig sind. Der Reiseanmelder muss sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis bei einem touristischen Unternehmen befinden oder hauptberuflich selbständig in der Touristik tätig sein (siehe Kreis der Berechtigten*). Der Nachweis der Selbständigkeit muss schriftlich (Gewerbeschein/HR-Eintrag) erfolgen und zusätzlich den Nachweis einer aktiven Tätigkeit (z. B. Angebotsausschreibung auf einer aktuell verwendeten Website) beinhalten. 

1.2 Eine entsprechende Legitimation oder Arbeitsbestätigung (Firmen-, Expedientenausweis mit Lichtbild und Gültigkeitsdatum, Vollmitgliedsausweis eines touristischen Verbandes etc.) ist bei Registrierung im Kundenkonto zu hinterlegen. Reisende sind verpflichtet, sich jederzeit auf Verlangen des Leistungsträgers entsprechend zu legitimieren und den Originalnachweis vorzulegen. Wenn sich der Reisende vor Ort nicht ordentlich legitimieren kann, kann dies ggf. zu einer Nachbelastung zum gewöhnlichen Tarif ohne Sonderkondition bis hin zum Leistungsausschluss durch den Reiseveranstalter führen. MOREPEP und ihre Leistungsträger behalten sich vor, bei unzureichender oder vorgetäuschter Legitimation zum Zeitpunkt des Reiseantritts, Buchungen auch nach bereits erfolgter Bestätigung kostenpflichtig zu stornieren und haben insoweit ein Sonderkündigungsrecht wegen Täuschung. 

1.3 Unberechtigte Nutzung: MOREPEP behält sich ausdrücklich vor, die zur Registrierung gemachten Angaben zu überprüfen und bei Zuwiderhandlung sowie Vorspiegelung falscher Tatsachen entsprechende rechtliche Maßnahmen gem. § 263 StGB einzuleiten. Eine vorsätzliche, unberechtigte Nutzung der Sonderkonditionen kann im Einzelfall strafrechtlich verfolgt werden und kann auch Arbeitgeber betreffen, die unberechtigten Dritte (Geschäftspartner, Freunde, Bekannte etc.) Zugang zu den Angeboten von MOREPEP verschaffen. 

1.4 MOREPEP haftet nicht für falsche oder fehlerhafte vom Kunden hinterlegte persönliche Daten (z. B. Geburtsdatum, Wohnadresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) und die dadurch entstehenden Beeinträchtigungen und (finanzielle) Nachteile. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen dieser Daten unverzüglich mitzuteilen und/oder diese im Kundenprofil auf morepep.com selbstständig zu aktualisieren. 

1.5 Die hier veröffentlichten Sonderkonditionen dürfen gegenüber Dritten, die nicht dem unten genannten Nutzerkreis angehören, nicht kommuniziert werden. 

1.6 Ausgewiesene Rabatte gelten ausschließlich auf den Logispreis und nicht auf Verpflegungsleistungen. Annahmeschluss für Angebote mit Sonderbedingungen (Frei-Nächte, Rabatte o. Ä.) ist 18 Uhr des jeweiligen Geltungstages. Die in der Ausschreibung genannten Vorausbuchungsfristen bei speziellen Angeboten gelten ausnahmslos und sind nicht veränderbar. Die in manchen Orten erhobene Touristensteuer ist direkt bei Abreise vor Ort zu zahlen. 

1.7 Die Preisberechnung für Kinder erfolgt auf der Basis des Alters am Abreisetag. Die genannte maximale Personenanzahl (Erwachsene und Kinder) in der Zimmerausschreibung ist bindend. Der Kunde ist für die korrekte Hinterlegung des Alters der Reisenden verantwortlich.

 

2. Vertragsabschluss

2.1 Diese Allgemeinen Vermittlungsbedingungen gelten für die Vermittlung von Seereisen von Reiseveranstaltern durch MOREPEP in Style als Vermittler. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen MOREPEP und dem Kunden, für den MOREPEP auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrages (§§ 671, 631 BGB) tätig wird. Dessen Vertragsinhalt besteht ausschließlich in der ordnungsgemäßen Vermittlung eines Pauschalreisevertrages über eine Seereise. MOREPEP wird den Kunden nach Art. 250 §§ 1 bis 3 EGBGB, auch durch Übergabe des geeigneten Formblattes des Reiseveranstalters zur Pauschalreise, informieren und erfüllt damit zugleich die Verpflichtungen des Reiseveranstalters nach § 651d Abs. 1 S. 1 BGB. 

2.2 Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde MOREPEP den Abschluss eines Vermittlungsvertrages auf der Basis dieser Allgemeinen Vermittlungsbedingungen verbindlich an. Gleichzeitig stellt die Anmeldung des Kunden ein Angebot auf Abschluss eines Pauschalreisevertrages mit dem jeweiligen Seereiseveranstalter dar. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführtem Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vermittlungsvertrag mit MOREPEP kommt mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch MOREPEP zustande, der vermittelte Vertrag durch die Annahme des Reiseveranstalters der Seereise als Vertragspartner des Kunden, über die MOREPEP den Kunden mit der schriftlichen Reisebestätigung informiert. Die Reisebestätigung wird dem Kunden als Bestätigung des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. als Anhang einer E-Mail) ausgehändigt. Diese entspricht den Anforderungen des Art. 250 § 6 EGBGB. 

2.3 Der vermittelte Pauschalreisevertrag wird nur zwischen dem Kunden und dem Partnerveranstalter geschlossen. Die Erbringung der reisevertraglichen Leistungen obliegt vorbehaltlich § 651v Abs. 3 BGB nicht MOREPEP, sondern dem gegenüber dem Kunden benannten Reiseveranstalter der Seereise. Der Kunde muss sich daher mit sämtlichen Ansprüchen aus dem Pauschalreisevertrag an den Veranstalter richten, dessen Allgemeine Reisebedingungen für ihn gelten. Dort können gesonderte Bedingungen hinsichtlich der Zahlung, Umbuchung, Stornierung oder andere Einzelheiten geregelt sein. MOREPEP ist gem. § 651v Abs. 4 BGB bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Reiseleistungen entgegenzunehmen und wird den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen, ist aber nicht befugt, Ansprüche des Kunden gegen den Veranstalter zu überprüfen oder anzuerkennen.

 

3. Bezahlung

3.1 Die Zahlungsfälligkeiten der vom Reiseveranstalter geforderten An- und Restzahlung auf den Reisepreis der Seereise ergeben sich aus dessen Allgemeinen Reisebedingungen. Es gelten im Übrigen dessen Zahlungsbedingungen. MOREPEP kann Anzahlungen gemäß der Zahlungsbedingungen der Veranstalter verlangen, soweit diese wirksam sind, MOREPEP wirksam zum Inkasso ermächtigt wurde und dem Kunden ein Sicherungsschein vorliegt. Nach § 651v BGB gilt MOREPEP als vom Reiseveranstalter zur Annahme von Zahlungen auf den Reisepreis ermächtigt, wenn MOREPEP dem Kunden eine den Anforderungen des Art. 250 § 6 EGBGB entsprechende Abschrift oder Bestätigung des Vertrages zur Verfügung stellt oder sonstige dem Reiseveranstalter zuzurechnende Umstände ergeben, dass MOREPEP von diesem damit betraut ist, Pauschalreiseverträge für ihn zu vermitteln. Dies gilt nicht, wenn die Annahme von Zahlungen durch MOREPEP in hervorgehobener Form gegenüber dem Kunden ausgeschlossen ist. 

3.2 Vorbehaltlich der Regelung in den Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen des Reiseveranstalters ist nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein eine Anzahlung in Höhe von 20% fällig und vom Kunden zu zahlen, die auf die Restzahlung auf den Reisepreis angerechnet wird. Der Kunde entnimmt der Reisebestätigung das Konto, auf das er An- und Restzahlung auf den Reisepreis zahlen soll. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort zur Zahlung fällig. 

3.3 Werden die fällige An- oder Restzahlung trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Kunden nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist MOREPEP berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, auch in Vertretung des Reiseveranstalters, und den Kunden mit Rücktrittskosten nach 5.2 zu belasten.

 

 4. Hinweise auf Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

4.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise erforderlich sind. MOREPEP übernimmt als Vermittler diese Informationen des Reiseveranstalters, soweit MOREPEP nicht selbst zur Information des Kunden verpflichtet ist. 

4.2 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (auch Regeln an Bord des Schiffes) und das Vorliegen vorgeschriebener Impfungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen – etwa die Zahlung von Rücktrittsentschädigungen – gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet, nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten.

 

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Reiseabbruch

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der vermittelten Pauschalreise vom Vertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt in Schrift- oder Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären. MOREPEP ist zum Empfang der Rücktrittserklärung mit Wirkung für den Reiseveranstalter gesetzlich bevollmächtigt. 

5.2 Tritt der Kunde von der Reise zurück, so verliert der Pauschalreiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Veranstalters und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Die Höhe der eventuell anfallenden Stornierungsentschädigung, die pauschaliert in Prozent des Reisepreises je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden verlangt werden kann, richtet sich nach den Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters, die MOREPEP an den Kunden weitergibt. Dem Kunden steht dabei das Recht zu, nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweiligen Pauschalen entstanden ist. 

5.3 Abweichend von 5.2 kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 

5.4 Bei Abbruch der Reise vor Ort und vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder anderen Gründen besteht kein Anspruch auf eine vollständige oder anteilige Rückerstattung von nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen 

5.5 Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

 

6. Umbuchungen

Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungen sind nur möglich, wenn die Allgemeinen Reisebedingungen des Reiseveranstalters sie vorsehen. Ist eine Umbuchung möglich, kann MOREPEP ein Umbuchungsentgelt von € 50,-- pro Buchungsvorgang erheben. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die genannte Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist.

 

7. Haftung der MOREPEP, Haftungsbeschränkung

Vorbehaltlich der Vorschrift des § 651v Abs. 3 BGB übernimmt MOREPEP als Vermittler keine Haftung für die Durchführung der vermittelten Pauschalreise und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Reiseleistungen ab. MOREPEP haftet lediglich für eine etwa fehlerhafte Beratung und Vermittlung. Die vertragliche Haftung von MOREPEP als Vermittler ist für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, pro Kunde und pro Reise auf den dreifachen Preis der vermittelten Pauschalreise beschränkt. Für alle gegen MOREPEP gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung für Schäden, die keine Körperschäden sind, und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist die Haftung von MOREPEP ebenfalls auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Kunde und pro Reise beschränkt.

 

8. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

MOREPEP ist als Vermittler gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss MOREPEP diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. MOREPEP muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

Die Black List der EU (Schwarze Liste) ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm einsehbar.

 

9. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde MOREPEP zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet, soweit es für die Vertragserfüllung mit dem Kunden und die Kundenbetreuung erforderlich ist. MOREPEP hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO ein und informiert den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme in ihren datenschutzrechtlichen Hinweisen über die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Daten werden nur an berechtigte Dritte im Rahmen der Zulässigkeit nach den genannten Normen weitergegeben, die die zur Durchführung des vermittelten Vertrages die Daten benötigen. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die bei MOREPEP gespeicherten Daten abzurufen, hierüber Auskunft zu verlangen, sie zu ändern oder zu löschen. Die Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt, wenn der Kunde seine Einwilligung zur Speicherung widerruft, wenn die Daten für MOREPEP zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Der Kunde hat alle sich aus der Datenschutzerklärung ergebenden Rechte nach Art. 15 bis 20, 77 DSGVO. Sofern personenbezogenen Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse accounting@morepep.com mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder MOREPEP direkt kontaktieren. Mit einer Nachricht an accounting@morepep.com kann der Kunde der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Einzelheiten zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von MOREPEP auf ihrer Internetseite, auf die ausdrücklich verwiesen wird, ebenso aus dem Datenschutzhinweis, der bei Buchung angeklickt wird.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1 Auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und MOREPEP ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder des vermittelten Vertrages zur Folge. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von MOREPEP vereinbart. 

10.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. MOREPEP nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

 

Reisevermittler:

 

mor(e)pep inStyle GmbH & Co. KG

Rüssend 31

27367 Reeßum-Taaken

 

Amtsgericht Walsrode

Handelsregister HRA 205378

 

vertreten durch:

morepep inStyle Verwaltung GmbH

Amtsgericht Walsrode

Handelsregister HRB 212032

 

diese vertreten durch:

den Geschäftsführer Erwin O.G. Blase

Tel:  +49-4264-3929293

 

E-Mail: accounting@morepep.com

www.morepep.com

USt.-ID: DE 105 5020 0982

 

 

  • Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reisevermittlung/Vermittlung von Pauschalreisen
  • Reisevermittler-Haftpflichtversicherung: HDI, Travelsafe Gmbh; Herr Karl-Heinz Hess
  • Räumlicher Geltungsbereich: weltweit

 

Auf den Vermittlungsvertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe 10.1 dieser AGB). 

Alle hier genannten Allgemeinen Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt.

 

 

*Zum Kreis der Berechtigten zählen wie folgt:

- Abfertigungsgesellschaft

- Autovermietung

- Bahn- und Busunternehmen

- Business Travel – Firmenreisestelle

- Charter, Business-Charter

- CRS – Central Reservation Systems

- Destination Management Company (DMC)

- Fluggesellschaft

- Flughafenbetriebsgesellschaft

- Flugsicherung

- Freizeitpark

- General Sales Agent

- Hotellerie

- Vermieter von Ferienwohnungen

- Incoming-Agentur

- Konzertagentur

- Kreuzfahrtgesellschaft

- Luftfracht & IATA-Logistik

- MICE-Veranstalter & Agentur

- OTA – Online Travel Agentur

- Reederei

- Reisebüro

- Reise-Journalisten mit VDRJ Presseausweis

- Reiseveranstalter

- Reiseversicherungen (nur Anbieter, keine Vermittler)

- Tourismusberatung

- Tourismusverband, -behörde

- Touristische Call-Center

- Touristische Presseagentur

- Touristischer Technologieanbieter

- Travel Manager (nur VDR Mitglieder)